Wir stehen für persönliche, kompetente und verlässliche Kundenberatung direkt vor Ort.
Ob Fragen zu Tarifen, Abrechnungen oder individuellen Anliegen – unser Team nimmt sich Zeit für Sie und findet gemeinsam die passende Lösung. Nah am Menschen, transparent und serviceorientiert begleiten wir Sie in allen Fragen rund um Energie und Versorgung.
In § 40 Absatz 6 EnWG ist vorgeschrieben, dass die Rechnungen an Letztverbraucher unter Verwendung standardisierter Begriffe und Definitionen erstellt werden müssen.
Wir haben daher die standardisierten Begriffe und Definitionen nachstehend zusammengestellt.
Standardisierte Begriffe und Definitionen Rechnungen an Letztverbraucher (PDF)
Seit dem 06. 06.2025 gilt im deutschen Energiemarkt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel, umgesetzt durch die Bundesnetzagentur. Ziel ist ein schnellerer und einfacher Anbieterwechsel innerhalb eines Werktags und mehr Wettbewerb.