Hydrantenstandrohre

Wenn Sie Wasser aus einem Unterflurhydranten benötigen, etwa für mobile Gastronomie, Poolbefüllungen oder Baustellen und keine andere Versorgungsmöglichkeit haben, können Sie bei uns bequem ein Hydrantenstandrohr mieten.

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FAQ

Ein Standrohr bietet die Möglichkeit an einem Hydrant Wasser zu entnehmen.

Standrohre können für mo­bi­le Gas­tro­no­mie, Poolbefüllung, Baustelle o.Ä. verwendet werden.

Ausgeliehene Standrohre der Stadtwerke Bühl können im Ver­sor­gungs­ge­biet der Stadt­wer­ke Bühl und in den Betriebsführungen Ottersweier, Sasbach, Lichtenau und Rheinmünster eingesetzt werden.

  • Reservierungsanfrage über unser Onlineformular  -hier geht’s zur Onlinereservierung
  • Überweisung der Kaution in Höhe von 500.-€ oder Bezahlung mit EC Karte bei Abholung    (Barzahlung ist nicht möglich)
  • Vertragsunterzeichnung des Mietvertrags (vor Ort) und Abholung des Standrohres während der Öffnungszeiten der Stadtwerke Bühl
  • Nach der Benutzung Rückgabe des Standrohres
  • Abrechnung durch die Stadtwerke Bühl

Bitte melden Sie sich am Haupteingang der Stadtwerke Bühl GmbH, Siemensstraße 5, 77815 Bühl

Montag bis Donnerstag von               8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag von                                                     8:00 - 12:00 Uhr   

Sowie weitere Termine nach Absprache

Die Be­ar­bei­tungs- und War­tungs­ge­büh­ren wer­den pau­schal pro Aus­lei­he be­rech­net und be­tra­gen ab 01.07.2026  93,00 € (brut­to).

Die Leih­ge­bühr/Mie­te für das Stan­d­rohr inkl. Zäh­ler be­trägt für je­den an­ge­fan­ge­nen oder vol­len Tag ab 01.07.2026   1,50 € (brut­to) und 45,00 € pro Mo­nat.

Das ent­nom­me­ne Was­ser wird nach den jeweiligen Tarifpreisen der örtlichen Wasserversorgungs-unternehmen ab­ge­rech­net. Wird das ent­nom­me­ne Was­ser der städ­ti­schen Ent­wäs­se­rung zu­ge­führt (z.B. Pool­be­fül­lung) fal­len ne­ben den Was­ser­ge­büh­ren auch die gül­ti­gen Ab­was­ser­ge­büh­ren an.

Tech­ni­sche Er­läu­te­run­gen wer­den Ih­nen bei Ab­ho­lung des Stan­d­rohrs in Form von "Be­die­nungs­hin­wei­se für Hy­dran­ten­stan­d­rohre" aus­ge­hän­digt.  

Be­die­nungs­hin­wei­se für Hy­dran­ten­stan­d­rohre (PDF)

Überweisung der 500 € Kaution eine Woche vor Abholung auf das Konto der Stadtwerke bzw. EC-Karten Bezahlung am Tag der Abholung am Empfang der Stadtwerke (Barzahlung ist nicht möglich).

Es reicht nicht die Kontoverbindung anzugeben, Sie müssen die Überweisung aktiv ausführen.

Spar­kas­se Bühl
IBAN: DE80 6625 1434 0000 0520 50
Volks­bank Bühl eG
IBAN: DE26 6629 1400 0001 3535 00