Direktvermarktung von EEG-Anlagen

Als Stadtwerke übernehmen wir die Direktvermarktung Ihres erzeugten Stroms und bringen Ihre Energie ohne Umwege an die Strombörse.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Mehrerlöse: Sie profitieren direkt vom Marktwert des Stroms, der oft über der festen Einspeisevergütung liegt.
  • Rundum-Sorglos-Paket: Wir übernehmen die gesamte Abwicklung, Prognoseerstellung und Bilanzkreisverantwortung.

Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die Direktvermarktung für alle Neuanlagen ab einer Leistung von 100 kWp gesetzlich verpflichtend. Als Ihr erfahrener Partner sorgen wir für eine rechtskonforme Umsetzung und die technische Anbindung Ihrer Anlage an unsere Plattformen. Details zu unseren Leistungen und der technischen Umsetzung klären wir gerne im persönlichen Gepräch.

Unser Service für Sie

Ihr Schutz bei negativen Börsenpreisen
Ein hohes Stromangebot drückt die Preise an der Börse immer öfter ins Minus. Wer weiter einspeist, verliert bares Geld. Unsere intelligente Direktvermarktung schützt Sie aktiv vor Verlusten. 

Vollautomatische Abregelung: Unser System überwacht die Strombörse rund um die Uhr. Bei negativen Preisen regeln wir Ihre Anlage minutengenau ab und fahren sie bei steigenden Kursen sofort wieder hoch.


Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch in einem Büro und arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Webseite mit dem Titel "Von Mensch zu Mensch" angezeigt wird; im Hintergrund ist ein Foto von Solarpaneelen zu sehen.

Voraussetzungen für die Direktvermarktung

  • Die Anlage muss technisch in der Lage sein, vom Direktvermarkter ferngesteuert (gedrosselt) zu werden.
  • Schnittstelle: Vorhandensein eines Datenloggers oder einer Fernwirkeinheit (z. B. eine Fernwirk-Box oder ein Rundsteuerempfänger-Ersatz), die mit dem Direktvermarkter kommunizieren kann.
  • Wechselrichter: Diese müssen die Signale zur Leistungsbegrenzung empfangen und umsetzen können.
  • Kommunikationsweg: Eine stabile Internetverbindung am Zählerplatz (LAN, WLAN oder LTE) ist für den Datenaustausch mit dem Vermarkter zwingend erforderlich.

  • Pflicht zur Direktvermarktung: Gilt grundsätzlich für Neuanlagen ab 100 kWp.
  • Wahlrecht (Solarpaket I): Anlagen zwischen 100 und 200 kWp können unter bestimmten Bedingungen (Verzicht auf EEG-Vergütung für Überschussstrom) von der Pflicht befreit werden, wenn sie primär auf Eigenverbrauch setzen.
  • Marktstammdatenregister: Die Anlage muss korrekt mit der gewählten Veräußerungsform (Direktvermarktung) registriert sein.

  • Wechselfrist: Die Umstellung muss dem Netzbetreiber in der Regel mit einer Frist von einem Monat zum Monatsbeginn gemeldet werden.
  • Direktvermarktungsvertrag: Ein aktiver Vertrag mit einem zertifizierten Vermarkter muss vorliegen, damit die technische Anbindung zertifiziert werden kann.