Wallbox & Wärmepumpen anmelden

Sie planen die Installation einer Wallbox oder Ladesäule?
Hier finden Sie alle Infos zu Anschluss, Anmeldung und Inbetriebnahme Ihrer Ladeeinrichtung.

Muss ich meine Wallbox anmelden?

Ja. 

Für private Wallboxen gelten seit Januar 2024 deutlich vereinfachte Anmeldeverfahren. Die erforderliche Meldung beim Netzbetreiber wird nach der Installation von Ihrem Elekrofachbetrieb übernommen. Eine vorherige Genehmigung ist nicht mehr nötig.

Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Regelungen des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen eine Fernsteuerbarkeit vorsehen. Dadurch können Netzbetreiber bei Bedarf zur Stabilisierung des Stromnetzes auf diese Einrichtungen zugreifen.

Ihr Weg zur Wallbox oder Wärmepumpe:

Schritt 1: Elektrofachbetrieb beauftragen

Die Installation einer privaten oder gewerblichen Verbrauchseinrichtung (Wallbox/Wärmepumpe) sollte stets durch ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen erfolgen. Es übernimmt die Beratung, Installation und Anmeldung und prüft, ob Ihr Netzanschluss die erforderliche Leistung bereitstellt. So werden alle technischen Vorgaben eingehalten und ein sicherer Betrieb gewährleistet.

Ein modernes weißes Haus mit Solarpanelen auf dem Dach hat ein Elektroauto in der Einfahrt, das an eine Ladestation angeschlossen ist.

Schritt 2: Technische Anforderungen prüfen 

Vor der Installation wird geprüft -ob Ihr Hausanschluss für die zusätzliche Ladeleistung geeignet ist, -ob alle technischen Vorgaben erfüllt werden, und -ob die Verbrauchseinrichtungen die Anforderungen zur Steuerbarkeit erfüllt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann die Wallbox/Wärmepumpe installiert und in Betrieb genommen werden. Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich.

Schritt 3: Inbetriebnahme melden

Nach der Installation meldet Ihr eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen die Verbrauchseinrichtung bei uns an.  Die erforderlichen Formulare finden Sie weiter unten.  Dafür werden lediglich die wichtigsten Angaben zum Anschluss, zur Ladeeinrichtung und zur Steuerbarkeit benötigt. Dazu gehören unter anderem die Anschlussadresse, die Ladeleistung der Verbrauchseinrichtung sowie Ihre Zählerdaten.

Rechtliche Rahmenbedingungen

§ 14a EnWG: Steuerbarkeit Ihrer Wallbox

Private und gewerbliche Ladeeinrichtungen fallen in den Geltungsbereich des § 14a EnWG.

Seit Januar 2024 gilt die Neuregelung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

  •  Keine Genehmigung nötig: Eine vorherige Genehmigung durch uns als Netzbetreiber entfällt unabhängig von der Leistung der Wallbox.
  • Steuerbarkeit: Im Gegenzug können wir als Netzbetreiber die Leistung im Engpassfall kurzfristig anpassen – eine vollständige Abschaltung findet nicht statt.
  • Reduziertes Netzentgelt: Sie profitieren von Modul 1 (pauschal), Modul 2 (prozentualer Rabatt auf den Arbeitspreis) oder Modul 3 (pauschal, kombiniert mit variablen Netzentgelten).