PV Anlage anmelden oder ändern

Sie planen eine Erzeugungsanlage? Bevor die Erzeugungsanlage installiert und in Betrieb geht, muss diese bei uns als Ihren Strom-Netzbetreiber angemeldet werden. 

Für Erzeugungsanlagen (z.B. PV-Anlagen) mit einer maximalen Wirkleistung bis 135 kW gelten die Vorgaben der VDE-AR-N 4105. Welche Schritte Sie bei Installation einer Erzeugungsanlage durchlaufen müssen, erfahren sie hier.

Nutzen Sie unser Online-Portal zur Anmeldung Ihrer PV-Anlage

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So läuft die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage ab

Der erste Schritt ist die Planung Ihrer Erzeugungsanlage. Die Beratung und Planung der Anlage übernimmt in der Regel Ihr eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen oder ein Planungsbüro.

Mindestens 4 Wochen vor Installation müssen Sie Ihre Anlage bei uns anfragen und anmelden. Dieser Schritt wird idealerweise von Ihrem eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen in Ihrem Namen übernommen. Die Anfrage ist notwendig, um zu überprüfen, ob die geplante Leistung Ihrer Anlage in unserem Netz aufgenommen werden kann.

Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir diese. Weiterhin erfolgt die Bestimmung des Netzanschlusspunktes sowie eine Netzverträglichkeitsprüfung. Anschließend erhalten Sie von uns nach erfolgreicher Prüfung eine Anschlusszusage sowie eine Reservierung der Anschlussleistung für 6 Monate.

Nach Empfang der Anschlusszusage kann Ihr eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen Ihre Erzeugungsanlagen (z.B. PV-Anlagen) installieren. Die Zähleranlage muss der VDE-AR-N 4100, der VDE-AR-N 4105 sowie unserer TAB entsprechen. Weiterhin muss bei Vorhandensein eines Speichers zusätzlich die VDE-AR-2510-2 berücksichtigt werden.

Die Fertigmeldung Ihrer Erzeugungsanlage erfolgt durch Ihr eingetragenes Installationsunternehmen in unserem Onlineportal.

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Anlage erst nach Zählertausch oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Stadtwerks angeschaltet werden darf.

Der Stromzähler muss ein Zweirichtungszähler sein, um sowohl den Bezug aus dem Netz als auch die Einspeisung in das Netz messtechnisch erfassen zu können. Ist der vorhandene Stromzähler kein Zweirichtungszähler, ist ein Tausch des Stromzählers notwendig. Der Zählerwechsel ist für den Kunden kostenlos.

Innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme Ihrer Anlage müssen Sie diese im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Sollten Sie mehrere Anlagen betreiben, muss jede einzeln registriert werden.

Direkt zum Marktstammdatenregister

Nach dem Netzzugang melden wir uns zwecks der kaufmännischen Abwicklung beim Anlagenbetreiber. Hier werden unter anderem die Bankdaten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Steuernummer abgefragt.

Nach erfolgreichem Abschluss aller vorher genannten Punkte zahlen wir dem Anlagenbetreiber die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung aus. Die aktuellen Vergütungssätze und den Auszahlungszeitraum sind den jeweiligen Gesetzesblättern zu entnehmen.