Anmeldung Ihres Batteriespeicher

Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem neuen Batteriespeicher.

Schritt 1: Sie planen den Bau eines neuen Batteriespeichers um überschüssige Energie aus erneuerbaren Quellen aufzunehmen?

Schritt 2: Von der Planung bis zur Inbetriebnahme begleitet Sie Ihr eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen: Es bewertet die technischen Voraussetzungen, berät Sie individuell, übernimmt die Installation und informiert uns über die erfolgreiche Inbetriebnahme Ihrer Anlage.

Schritt 3: Der Speicher muss im Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Direkt zur Anmeldung

Steuerbarkeit für ein sicheres Netz

Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher) mit einer Leistung über 4,2 kW müssen gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch den Netzbetreiber steuerbar sein. .

Ausnahme: Wird durch den Speicher kein Strom in das Netz eingespeist oder daraus bezogen, gilt diese Regelung nicht.

Ziel dieses Gesetzes ist es, leistungsstarke Geräte ohne große Wartezeit ans Netz anzuschließen und dabei die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen.

Detaillierte Informationen finden Sie hier: