Sie planen den Bau eines Balkonkraftwerks, mit der Sie künftig selbst Strom erzeugen und diesen entweder direkt vor Ort nutzen oder in das öffentliche Stromnetz einspeisen können?
Die Anlage darf höchstens 800 VA Einspeiseleistung haben.
Pro Stromzähler ist eine steckerfertige PV-Anlage zulässig.
Die Anlage muss im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Zur Registierung
Für den Betrieb ist ein Zweirichtungszähler erforderlich.
Balkonkraftwerke dienen dem Eigenverbrauch; eine Vergütung gibt es nur bei Anmeldung als reguläre PV-Anlage.
Eine steckerfertige Photovoltaikanlage wird auch Balkonkraftwerk oder solare Kleinstanlage genannt.
Unter dem Begriff wird eine PV-Anlage mit maximal 2000 Wp und einem Wechselrichter mit einer maximalen Erzeugungsscheinleistung von 800VA verstanden, welche an die Hausinstallation angeschlossen wird. Somit ist es jedem Stromverbraucher möglich, einen Teil seines benötigten Stromes selbst zu erzeugen.
Ist der vorhandene Stromzähler kein Zweirichtungszähler, ist ein Tausch des Stromzählers notwendig. Dies ist für Sie als Kunden kostenlos.