Balkon-PV-Anlage anmelden

Sie planen den Bau eines Balkonkraftwerks, mit der Sie künftig selbst Strom erzeugen und diesen entweder direkt vor Ort nutzen oder in das öffentliche Stromnetz einspeisen können?

Wichtige Informationen zur Anmeldung 

Maximale Leistung

Die Anlage darf höchstens 800 VA Einspeiseleistung haben.

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Eine Anlage pro Zähler

Pro Stromzähler ist eine steckerfertige PV-Anlage zulässig.

Registrierung

Die Anlage muss im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Zur Registierung

Zum Marktstammdatenregister

Geeigneter Zähler

Für den Betrieb ist ein Zweirichtungszähler erforderlich.

Keine Einspeisevergütung

Balkonkraftwerke dienen dem Eigenverbrauch; eine Vergütung gibt es nur bei Anmeldung als reguläre PV-Anlage.

Was versteht man unter einem Balkonkraftwerk?

Eine steckerfertige Photovoltaikanlage wird auch Balkonkraftwerk oder solare Kleinstanlage genannt.

Unter dem Begriff wird eine PV-Anlage mit maximal 2000 Wp und einem Wechselrichter mit einer maximalen Erzeugungsscheinleistung von 800VA verstanden, welche an die Hausinstallation angeschlossen wird. Somit ist es jedem Stromverbraucher möglich, einen Teil seines benötigten Stromes selbst zu erzeugen.

Ist der vorhandene Stromzähler kein Zweirichtungszähler, ist ein Tausch des Stromzählers notwendig. Dies ist für Sie als Kunden kostenlos.

Die Anlage muss im Marktstammdatenregister angemeldet werden!