Stromnetze 

Veröffentlichungspflichten

Netznutzung

Netzstruktur

Netzanschluss

Die NAV ent­hält die All­ge­mei­nen Be­din­gun­gen für al­le An­schluss-Nut­zungs­ver­hält­nis­se in Nie­der­span­nung. Au­ßer­dem gilt die NAV für al­le Netz­an­schluss­ver­trä­ge in Nie­der­span­nung, die nach dem 12. Ju­li 2005 mit der Stadt­wer­ke Bühl GmbH ge­schlos­sen wor­den sind bzw. die künf­tig ge­schlos­sen wer­den.

Die Kos­ten für den Netz­an­schluss sind in den er­gän­zen­den Be­stim­mun­gen ent­hal­ten.

Die kom­plet­ten Wort­lau­te der NAV Strom, den Er­gän­zen­den Be­din­gun­gen zur NAV Strom Stadt­wer­ke Bühl, so­wie die Tech­ni­schen An­schluss­be­din­gun­gen zur NAV Strom kön­nen hier als PDF her­un­ter­ge­la­den wer­den.

NAV Strom (PDF)
Ergänzende Bedingungen zur NAV STROM ab 01.08.2024 (PDF)

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) berechtigt in § 20 NAV den Netzbetreiber, in Form von technischen Anschlussbedingungen (TAB) die technischen Anforderungen an den Netzanschluss festzulegen. Auf Grundlage der technischen Anschlussregeln (TAR) des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informatik (VDE) - und hier insbesondere der VDE-AR-N 4100 (TAR Niederspannung) und der VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz) - gelten für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Bühl GmbH folgende technischen Anschlussbedingungen:

Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz gelten insbesondere die technische Anschlussregeln der VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) des VDE als technische Anschlussbedinungen der Stadtwerke Bühl GmbH, darüber hinausgehende und sonstige Spezifikationen des Anschlusses werden bilateral abgestimmt und festgehalten.

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