Veröffentlichungspflichten
Die NAV enthält die Allgemeinen Bedingungen für alle Anschluss-Nutzungsverhältnisse in Niederspannung. Außerdem gilt die NAV für alle Netzanschlussverträge in Niederspannung, die nach dem 12. Juli 2005 mit der Stadtwerke Bühl GmbH geschlossen worden sind bzw. die künftig geschlossen werden.
Die Kosten für den Netzanschluss sind in den ergänzenden Bestimmungen enthalten.
Die kompletten Wortlaute der NAV Strom, den Ergänzenden Bedingungen zur NAV Strom Stadtwerke Bühl, sowie die Technischen Anschlussbedingungen zur NAV Strom können hier als PDF heruntergeladen werden.
NAV Strom (PDF)
Ergänzende Bedingungen zur NAV STROM ab 01.08.2024 (PDF)
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) berechtigt in § 20 NAV den Netzbetreiber, in Form von technischen Anschlussbedingungen (TAB) die technischen Anforderungen an den Netzanschluss festzulegen. Auf Grundlage der technischen Anschlussregeln (TAR) des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informatik (VDE) - und hier insbesondere der VDE-AR-N 4100 (TAR Niederspannung) und der VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz) - gelten für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Bühl GmbH folgende technischen Anschlussbedingungen:
Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz gelten insbesondere die technische Anschlussregeln der VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) des VDE als technische Anschlussbedinungen der Stadtwerke Bühl GmbH, darüber hinausgehende und sonstige Spezifikationen des Anschlusses werden bilateral abgestimmt und festgehalten.